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   BVerwG, 11.10.1962 - II C 69.61   

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https://dejure.org/1962,1737
BVerwG, 11.10.1962 - II C 69.61 (https://dejure.org/1962,1737)
BVerwG, Entscheidung vom 11.10.1962 - II C 69.61 (https://dejure.org/1962,1737)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Oktober 1962 - II C 69.61 (https://dejure.org/1962,1737)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Versorgung nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vom 11. Mai 1951 - Nachweis des Status Beamter auf Lebenszeit im Jahre 1945

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.11.1955 - II C 180.54

    Unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung - Versäumnis der rechtzeitigen

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1962 - II C 69.61
    Hiernach durfte das Berufungsgericht von der Vernehmung der Zeugin B. absehen, dies um so mehr, als es aufgrund sorgfältiger Beweiswürdigung bereits die volle richterliche Überzeugung davon erlangt hatte, daß der Kläger im Jahre 1940 zur Polizeireserve notdienstverpflichtet und auch nicht später in ein Beamtenverhältnis übernommen wurde (vgl. BVerwGE 2, 329 [BVerwG 18.11.1955 - II C 180.54]; Bundesgerichtshof, Urteil vom 4. Juni 1956 - III ZR 238.54 -, NJW 1956, 1480).
  • BGH, 04.06.1956 - III ZR 238/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1962 - II C 69.61
    Hiernach durfte das Berufungsgericht von der Vernehmung der Zeugin B. absehen, dies um so mehr, als es aufgrund sorgfältiger Beweiswürdigung bereits die volle richterliche Überzeugung davon erlangt hatte, daß der Kläger im Jahre 1940 zur Polizeireserve notdienstverpflichtet und auch nicht später in ein Beamtenverhältnis übernommen wurde (vgl. BVerwGE 2, 329 [BVerwG 18.11.1955 - II C 180.54]; Bundesgerichtshof, Urteil vom 4. Juni 1956 - III ZR 238.54 -, NJW 1956, 1480).
  • BVerwG, 18.12.1958 - II C 115.57

    Geltendmachung eines Versorgungsanspruchs auf Grund einer Anwartschaft aus

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1962 - II C 69.61
    Hierunter fällt das Notdienstverhältnis nicht; das hat der Senat bereits durch Urteil vom 18. Dezember 1958 - BVerwG II C 115.57 -, Buchholz, BVerwG 234, § 1 G 131 Nr. 20, entschieden.
  • BVerwG, 01.11.1963 - VI C 37.61

    Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs - Ablehnung eines Vertagungsantrages

    In einem solchen Fall wie dem hier vorliegenden ergibt sich der völlige Unwert des Beweismittels ausnahmsweise daraus, daß unter Berücksichtigung einer bereits durchgeführten Beweisaufnahme (hier der Verwertung der Urkunden und Würdigung der sonstigen, unstreitigen Umstände) jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, daß die beantragte Beweisaufnahme Sachdienliches ergeben und die bereits gewonnene gegenteilige Überzeugung des Tatrichters erschüttern könnte (BGH, Urteile vom 12. April 1951 - IV ZR 22.50 - [NJW 1951 S. 481] und vom 4. Juni 1956 - III ZR 238.54 - [NJW 1956. S. 1480]; BVerwG, Urteile vom 8. September 1960 - BVerwG II C 189.58 - und vom 11. Oktober 1962 - BVerwG II C 69.61 -).
  • BVerwG, 13.12.1977 - 3 C 53.76

    Feststellung von Vertreibungsschäden - Verpflichtung zur Aufklärung des

    Vielmehr folgt auch aus dieser Vorschrift bei der - mangels eigenständiger Regelung in der Verwaltungsgerichtsordnung - gebotenen sinngemäßen Anwendung der §§ 286 ff. ZPO (diese ergänzt durch die Grundsätze des § 244 StPO), daß sein Ermessen bei der Auswahl der Beweismittel dadurch eingeschränkt ist, daß Beweisanträge nur abgelehnt werden können, wenn das von einem Beteiligten angebotene Beweismittel schlechterdings untauglich ist, wenn es auf die Beweistatsache nicht ankommt oder wenn die Beweistatsache als wahr unterstellt wird (vgl. Schmitt, DVBl. 1964, 465; Eyermann-Fröhler, VwGO, 7. Aufl. 1977, § 86 RdNr. 19; Redeker-von Oertzen, VwGO, 5. Aufl. 1975, § 86 Anm. 9 und Anm. 14; BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 1962 - BVerwG 2 C 69.61 - [VerwRspr.
  • BVerwG, 27.02.1967 - VIII C 81.66

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Im Sinne dieser Vorschrift gehörte der Kläger weder zum Kreise der Beamten (Urteile vom 18. Dezember 1958 - BVerwG II C 115.57 -, Buchholz BVerwG 234, § 1 Nr. 20, und vom 11. Oktober 1962 - BVerwG II C 69.61 -, VRspr. Bd. 15 S. 509) noch zu dem der im Vorbereitungsdienst für eine Beamtenlaufbahn stehenden Personen.
  • BVerwG, 13.10.1964 - II C 30.63

    Anrechnung eines freiwilligen Wehrdienstes als nichtberufsmäßiger Wehrdienst -

    Etwas anderes kann nur gelten, wenn der völlige Unwert eines Beweismittels offensichtlich ist (vgl. hierzu u.a. die Urteile des Senats vom 8. September 1960 - BVerwG II C 189.58 - und vom 11. Oktober 1962 - BVerwG II C 69.61 - [VerwRspr. 15, 509]).
  • BVerwG, 28.04.1972 - III C 31.70

    Antrag auf Feststellung eines Hausratverlusts nach einer höheren als der

    Beweisanträge der Beteiligten dürfen, falls die von ihnen behaupteten Tatsachen für die Entscheidung erheblich sind, nur dann abgelehnt werden, wenn die behauptete Tatsache als wahr unterstellt wird oder jede Möglichkeit, daß die beantragte Beweisaufnahme Sachdienliches ergeben werde, ausgeschlossen ist, weil der Unwert des Beweismittels ersichtlich ist (Urteil vom 11. Oktober 1962 - BVerwG II C 69.61 - [VerwRspr. Bd. 15 Nr. 161]; Urteil vom 1. November 1963 - BVerwG VI C 37.61 - [DÖV 1964, 561 = VerwRspr. Bd. 16 Nr. 222]; Urteil vom 13. Mai 1964 - BVerwG V C 211.62 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 33 = DVBl. 1965, 88]).
  • BVerwG, 14.03.1963 - II C 67.60

    Rechtsmittel

    Hatte das Gericht mithin den ihm entscheidungserheblich erschienenen Sachverhalt bereits zur vollen richterlichen Überzeugung festgestellt, so kann es nicht dadurch gegen seine Pflicht zur Erforschung des Sachverhalts verstoßen haben, daß es von der Vernehmung des Klägers abgesehen hat (vgl. das Urteil des Senats vom 11. Oktober 1962 - BVerwG II C 69.61 -).
  • BVerwG, 03.02.1970 - II C 66.65

    Gesetzliche Darlegungslast und Beweislast des Revisionsklägers - Berücksichtigung

    Das Berufungsgericht mußte und durfte davon ausgehen, daß die Ehefrau des Klägers zu rechtlichen Wertungen dieser Art außerstande ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 1962 - BVerwG II C 69.61 - [VerwRspr. 15, Nr. 161]).
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